COVID-19: SITUATION & MASSNAHMEN
Letztes Update: 19.02.2022
In Österreich gilt ab 22.02.2022 - die 3G-Regelung
Für die Einreise gilt die sog. 3G-Regelung!
Zum Einchecken in Hotels oder Restaurants ist der Status: genesen, geimpft oder ein negativer Test vorzuweisen.
DIE 3-G-REGEL:
GENESEN:
- Ein Genesungszertifikat gilt 180 Tage.
- Ein behördlicher Absonderungsbescheid ist ebenfalls für 180 Tage gültig.
- Eine ärztliche Bestätigung ist für 180 Tage nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 gültig. Diese muss molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen worden sein.
GEIMPFT:
- Immunisierung durch zwei Teilimpfungen:
Nach Erhalt der Zweitimpfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises 180 Tage und es müssen mindestens 14 Tage zwischen den beiden Impfungen verstrichen sein. ( ab 1. Feb. 2022 Gültigkeit 180 Tage)
- Immunisierung durch eine Impfung:
Ab dem 22. Tag nach der Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 mit nur einer Dosis gilt der Impfnachweis für 270 Tage.
Achtung: Impfnachweise über eine Dosis mit Janssen verlieren mit 3. Jänner 2022 ihre Gültigkeit. Daher bedarf es frühestens 14 Tage nach der 1. Dosis eine 2. Dosis, um weiterhin einen gültigen Impfnachweis zu erhalten.
- Immunisierung durch Impfung von Genesenen:
Sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 vorlag oder zum Zeitpunkt der Impfung bereits ein Nachweis auf neutralisierende Antikörper vorliegt, gilt der Impfnachweis bereits ab dem Zeitpunkt der Erstimpfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 für 180 Tage.
- Weitere Impfungen („3. Dosis"):
Nach Erhalt einer weiteren Impfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises erneut 270 Tage. Zwischen dieser Impfung und einer Immunisierung bei der nur eine Impfung vorgesehen ist, müssen mindestens 14 Tage liegen. Bei allen anderen Impfschemata müssen mindestens 120 Tage vergangen sein.
- Grüner Pass:
Dieser gilt nun nach der 2. Impfung 9 Monate, danach ist eine dritte Impfung (Booster) notwendig.
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Getestet
- ein negativer Test - dh. das Testergebnis hat einen Nicht Nachweisbaren "Covid-Status"
- Neben PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) sind auch Antigentests (max. 24 Stunden alt) zulässig. Ausgenommen sind Antigentests zur Eigenanwendung. Kinder unter 12 Jahren benötigen weiterhin keinen 3G-Nachweis.
WAS IST FÜR DIE RÜCKREISE ZU BEACHTEN?
Die Rückreisebestimmungen hängen immer von den Herkunftsländern ab - nachstehend einige im Überblick:
- Rückreise von österreichischen Gästen: Aus der Olympiaregion Seefeld kann ohne Auflagen in den österreichischen Heimatort zurückgekehrt werden.
ANTWORTEN AUF HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN:
- SICHERE-GASTFREUNDSCHAFT.AT - Regelungen für ein sicheres Miteinander finden Sie HIER
- AUSTRIA.INFO - Information für ein sicheres Reisen in Österreich finden Sie HIER
- TIROL.AT - Antworten auf alle wichtigen Fragen in Tirol finden Sie HIER
- LAND TIROL - behördliche Informationen für Tirol finden Sie HIER
- COVID-19 DASHBOARD - Fallzahlen, Reisewarnungen und die Verkehrssituation finden Sie HIER
- SOZIALMINISTERIUM.AT - eine Sammlung aller Informationen zum Coronavirus finden Sie HIER
- "STOPP CORONA"-APP - die App des Österreichischen Roten Kreuz finden Sie HIER
Die aktuellen Zahlen zu den positiv getesteten Coronafällen in der Olympiaregion Seefeld (Seefeld, Leutasch, Scharnitz, Mösern und Reith) werden laufend aktualisiert am Dashboard der Tiroler Landesregierung